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Hausordnung und Regeln

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

in den vergangenen Wochen wurden wir vereinzelt gefragt, ob Kinder eine Smartwatch im Unterricht am Handgelenk tragen dürfen oder diese in der Büchertasche aufbewahrt werden kann, insbesondere dann, wenn der sogenannte Schulmodus eingestellt ist. 

Smartwatches sind überaus leistungsfähige elektronische Geräte und von ihrer Funktionalität her mit Smartphones zu vergleichen. Zusätzlich verfügen einige über Abhörfunktionen. Das Mikrofon der Smartwatch kann in diesen Fällen über die zuvor in der App eingegebene Telefonnummer der Eltern (oder auch anderer Personen) oder per SMS-Befehl aktiviert und gesteuert werden. In diesem Fall können alle Stimmen und Geräusche im Umfeld der Uhr ohne das Tätigen eines Anrufs mitgehört werden. Weder der Träger der Uhr noch die Gesprächspartner des Uhrenträgers können dies erkennen.

 

Die Erläuterungen sollen jetzt nicht dahingehend interpretiert werden, dass wir jedem Schüler/jeder Schülerin, der/die ein solches digitales Gerät zum Beispiel am Handgelenk trägt, auch die oben genannten Aktionen unterstellen. Oft ist es den Kindern gar nicht bewusst, dass allein schon eine heimliche Tonaufnahme einen Straftatbestand nach §201 Strafgesetzbuch bzw. einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt. 

Außerdem muss dem Grundverständnis freier Entfaltung und dem "Schon- und Vertrauensraum Schule" für alle Beteiligten Rechnung getragen werden. 

 

Für Lehrkräfte ist es im Unterricht nicht möglich zu erkennen, welche Smartwatch über eine Abhörfunktion verfügt, welcher Modus aktiviert ist oder, ob die Uhr ausgeschaltet ist. 

Aus diesen Gründen ist es zum Schutz Ihrer Kinder verboten, Smartwatches in der Schule im Unterricht am Handgelenk zu tragen. 

Grundsätzlich würden wir es begrüßen, wenn Ihr Kind keine Smartwatch mit in die Schule bringt.

Sollte es für Sie als Eltern wichtig sein, dass Ihr Kind für den Schulweg eine Smartwatch trägt, muss diese bei Schulbeginn in der Büchertasche abgelegt werden. 
Während der Unterrichtszeit müssen Sie als Eltern die Funktionen der Smartwatch deaktivieren. 

 

Wir möchten noch einmal betonen, dass es nicht unsere Intention ist, den Schülern oder Eltern eine böse Absicht zu unterstellen oder sie gar zu kriminalisieren. Dennoch sind wir der Auffassung, dass klare Vorgaben und Regelungen für alle Beteiligten (Schüler-Eltern-Lehrkräfte) Sicherheit schaffen. Deshalb müssen im Voraus schon entsprechende Maßnahmen getroffen werden, um Missverständnisse und auftretende Probleme zu vermeiden.

 

Das Mitbringen von Smartphones ist verboten.

 

Auf der Internetseite https://www.schau-hin.info/grundlagen/smartwatch-nicht-zur-kontrolle-von-kindern-einsetzen finden Sie interessante Informationen zum Thema Smartwatch und zum Umgang mit Medien allgemein.

 

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und für Ihre Mitarbeit bei diesem sensiblen Thema. 

 

Freundliche Grüße

 

Andrea Zander, Rin                             Sabine Distler, KRin

 

Telefon: 09841/1420                                                     Fax: 09841/65515

E-Mail: verwaltung@pastorius-grundschule.de            www.pastorius-grundschule.de

 

 

 

 

 

 

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